Handelsregisterauszug in Bernburg (saale) beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Bernburg (Saale)

Bundesland
Sachsen-Anhalt
Landkreis
Salzlandkreis
Einwohner
32.000 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
06406, 06392
Vorwahl
03471
Adresse der Stadtverwaltung
Schlossgartenstraße 16, 06406 Bernburg (Saale)
Website

FAQ

Wie erfolgt Eintragung Bekanntmachung handelsregister?
Die Eintragung einer Bekanntmachung im Handelsregister erfolgt durch den zuständigen Registergerichtsvollzieher. Dazu muss man das entsprechende Formular ausfüllen und beim zuständigen Amtsgericht einreichen. In der Regel müssen auch Unterlagen wie der Handelsregisterauszug, die Gewerbeanmeldung und der Gewerbeschein vorgelegt werden. Nach dem Einreichen der Unterlagen prüft der Registergerichtsvollzieher die Unterlagen und leitet die Eintragung ein. Anschließend wird die Bekanntmachung im Handelsregister veröffentlicht.
Wer ist berechtigt, in das Handelsregister Einsicht zu nehmen?
Grundsätzlich ist jeder berechtigt, in das Handelsregister Einsicht zu nehmen. Es gibt jedoch Einschränkungen. So kann der Zugang zu bestimmten Informationen eingeschränkt werden, wenn dies zum Schutz der Interessen der betroffenen Unternehmen oder zur Wahrung des Datenschutzes erforderlich ist. In solchen Fällen muss eine schriftliche Genehmigung von den betroffenen Unternehmen vorliegen, um Zugang zu den Informationen zu erhalten.

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